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   BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93   

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BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93 (https://dejure.org/1994,18190)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1994 - 9 B 683.93 (https://dejure.org/1994,18190)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 9 B 683.93 (https://dejure.org/1994,18190)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausstellen eines Vertriebenausweises bei Verlassen des Vertreibungsgebietes durch den Antragsteller weder als deutscher Staatsangehöriger noch als deutscher Volkszugehöriger - Vermittlung des Bewußtseins Deutscher zu sein und keinem anderen Volkstum zuzugehören

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93
    Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das angefochtene Urteil weiche i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mit seiner Auffassung, daß die fehlenden Kenntnisse der deutschen Sprache der Annahme einer deutschen Volkszugehörigkeit des Klägers entgegenstünden, von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) ab.

    Im übrigen hat der Senat im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) klargestellt, daß die im Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (a.a.O.) enthaltenen, sich auf den damals gegebenen konkreten Sachverhalt beziehenden Ausführungen, es komme im Falle der damaligen Klägerin auf die fehlenden Deutschkenntnisse nicht entscheidend an, allein den Sonderfall betreffen, daß sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des Volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93
    Im übrigen hat der Senat im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) klargestellt, daß die im Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (a.a.O.) enthaltenen, sich auf den damals gegebenen konkreten Sachverhalt beziehenden Ausführungen, es komme im Falle der damaligen Klägerin auf die fehlenden Deutschkenntnisse nicht entscheidend an, allein den Sonderfall betreffen, daß sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des Volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93
    Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß die Gerichte entsprechend ihrer diesbezüglichen Verpflichtung den ihnen unterbreiteten Prozeßstoff zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit er rechtlich von Bedeutung ist (BVerfGE 54, 43, ).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 9 B 4.89

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Annahme der deutschen Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1994 - 9 B 683.93
    Das ist jedoch für sich allein im Hinblick auf die übrigen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht ausreichend, um annehmen zu können, dem Kläger sei durch seinen leiblichen Vater das Bewußtsein vermittelt worden, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören (Beschluß vom 22. Mai 1989 - BVerwG 9 B 4.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 61).
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